Expertenforum - Entgeltfortzahlung bei Altersrente für schwerbehinderte Menschen

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  • 01
    Entgeltfortzahlung bei Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    habe eine Frage bezüglich der Entgeltfortzahlung.

    Wir beschäftigen einen Mitarbeiter, der seit dem 01.01.2024 Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezieht.

    Diesem Beschäftigten wurde nun eine Reha ab dem 03.06.2024 bewilligt.


    Für uns als Arbeitgeber stellt sich nun die Frage: Fällt dieser Beschäftigte aufgrund des Rentenbezugs ab Beginn der Reha (03.06.) sofort aus der LFZG oder erhält er die 6 Wochen LFZG und fällt im Juli 24 aus der LFZG.?


    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Entgeltfortzahlung bei Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage nach einem Entgeltfortzahlungsanspruch betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Entgeltfortzahlung bei Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt auch für Rentner, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses weiter beschäftigt werden. Dabei ist nicht entscheidend, ob es sich um eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente handelt.


    Das heißt, der Mitarbeiter hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung mit Beginn der Rehabilitationsmaßnahme, sofern es sich um eine Rehamaßnahme im Sinne des § 9 EFZG handelt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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