Sehr geehrte Damen und Herren,
habe eine Frage bezüglich der Entgeltfortzahlung.
Wir beschäftigen einen Mitarbeiter, der seit dem 01.01.2024 Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezieht.
Diesem Beschäftigten wurde nun eine Reha ab dem 03.06.2024 bewilligt.
Für uns als Arbeitgeber stellt sich nun die Frage: Fällt dieser Beschäftigte aufgrund des Rentenbezugs ab Beginn der Reha (03.06.) sofort aus der LFZG oder erhält er die 6 Wochen LFZG und fällt im Juli 24 aus der LFZG.?
Freundliche Grüße