Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld nach Austritt, Beginn Krankschreibung nach Ende Elternzeit

    Guten Tag,

    unsere Mitarbeiterin war von 09/2021-15.08.2026 bei uns beschäftigt.

    Vom 17.05.2025-23.08.2025 hat sie Mutterschaftsgeld erhalten, vom 24.08.2025-26.07.2026 befand sie sich in Elternzeit.

    Seit 27.07.2026 ist sie krank. Sie hat vom 27.07.-15.08.2026 Entgeltfortzahlung von uns erhalten. Nun erhielten wir von der Krankenkasse eine Aufforderung zur Übersendung einer Entgeltbescheinigung für die Krankschreibung ab 27.07.2026.

    Ich habe bei der Unterbrechung ab 07.09.2026 zur Erstellung der Entgeltbescheinigung nach Austritt als letzten abgerechneten Monat den Monat 04/2025 angegeben.

    Ist das so korrekt?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld nach Austritt, Beginn Krankschreibung nach Ende Elternzeit

    Guten Tag,


    für die Berechnung des Krankengeldes ist der letzte abgerechnete Entgeltmonat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen.

    Entsprechend der Informationen zu Ihrem Sachverhalt müsste dies allerdings der Mai 2025 sein; auch wenn in diesem Monat nur noch teilweise Entgelt abgerechnet wurde.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.