Guten Abend, ein Mann nimmt zwei Monate Elternzeit. Gleichzeitig arbeitet er weiter in Teilzeit und verdient 700 Euro netto monatlich. Muss trotzdem eine Unterbrechungsmeldung gemacht werden? Muss die neue Meldung mit Grund 17 und 37 gemacht werden, wenn er in Teilzeit über Minijob arbeitet?
Expertenforum - Elternzeit und Teilzeitjob
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Elternzeit und Teilzeitjob
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RE: Elternzeit und Teilzeitjob
Guten Tag,
die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung ist dann erforderlich, wenn eine versicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens einen vollen Kalendermonat durch Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt unterbrochen wird.
Da in Ihrem Fall die Beschäftigung nicht mindestens für einen vollen Kalendermonat durch Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt unterbrochen wird, ist eine Unterbrechungsmeldung nicht abzugeben.
Die seit dem 01.01.2024 geltende neue Meldepflicht greift wenn die Beschäftigung durch den Wegfall des Anspruchs auf Arbeitsentgelt für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen wird.
Da Ihr Mitarbeiter während der Elternzeit weiterhin arbeitet und einen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat, entfallen auch die Meldungen mit Grund „17“ und „37“.
Mit freundlichen Grüßen
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