Hallo,
Ich bin zur Zeit in Elternzeit und meine 100% Stelle ruht.
Während der Elternzeit habe ich beim gleichen Arbeitgeber auf Minijob Basis gearbeitet.
Durch die Elternzeit bleibe ich beitragsfrei krankenversichert, oder?!
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Hallo,
Ich bin zur Zeit in Elternzeit und meine 100% Stelle ruht.
Während der Elternzeit habe ich beim gleichen Arbeitgeber auf Minijob Basis gearbeitet.
Durch die Elternzeit bleibe ich beitragsfrei krankenversichert, oder?!
Guten Tag,
während der Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erhalten. Da während der Elternzeit in der Regel kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, können auch keine Beiträge berechnet werden. Es handelt sich also um eine beitragslose Zeit.
Sofern während der Elternzeit eine nur geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt wird, muss die ursprüngliche Mitgliedschaft beendet und eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale vorgenommen werden. Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse bleibt aber grundsätzlich weiterhin erhalten.
Der Arbeitgeber hat die Meldungen und Beiträge, die für die geringfügig entlohnte Beschäftigung zu entrichten sind, an die Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn-See zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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