Sehr geehrtes Expertenforum,
ich habe eine Frage zu den neuen Elternzeitmeldungen im Zusammenhang mit einem Krankenkassenwechsel. Zum Sachverhalt:
Ein gesetzlich versicherter Beschäftigter befindet sich vom 15.01.2024 bis zum 18.03.2024 (damit mehr als einen vollen Kalendermonat) in Elternzeit und hat zum 01.03.2024 einen Krankenkassenwechsel.
An die bisherige Krankenkasse ist eine Unterbrechungsmeldung mit MG 52, eine Meldung über den Beginn der Fehlzeit mit MG 17 sowie eine Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel mit MG 31 zu erstatten.
Ist an die neue Krankenkasse zum 01.03.2024 neben der Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel mit MG 11 zusätzlich eine Meldung zum Beginn der Fehlzeit (MG 17) zu erstatten, auch wenn bis zum 18.03.2024 (Ende der Elternzeit) kein voller Kalendermonat ohne SV-Tage mehr vorliegt oder ist in diesem besonderen Fall keine Beginn-Meldung an die neue Krankenkasse zu erstatten.
Falls an die neue Krankenkasse keine Meldung mit MG 17 zu erstatten ist, bekommt dann irgendwer eine Ende-Meldung mit MG 37 oder entfällt diese komplett?
Mit freundlichen Grüßen
E. Jäger