Expertenforum - Elternzeit und Krankenkassenwechsel

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Elternzeit und Krankenkassenwechsel

    Sehr geehrtes Expertenforum,


    ich habe eine Frage zu den neuen Elternzeitmeldungen im Zusammenhang mit einem Krankenkassenwechsel. Zum Sachverhalt:


    Ein gesetzlich versicherter Beschäftigter befindet sich vom 15.01.2024 bis zum 18.03.2024 (damit mehr als einen vollen Kalendermonat) in Elternzeit und hat zum 01.03.2024 einen Krankenkassenwechsel.

    An die bisherige Krankenkasse ist eine Unterbrechungsmeldung mit MG 52, eine Meldung über den Beginn der Fehlzeit mit MG 17 sowie eine Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel mit MG 31 zu erstatten.

    Ist an die neue Krankenkasse zum 01.03.2024 neben der Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel mit MG 11 zusätzlich eine Meldung zum Beginn der Fehlzeit (MG 17) zu erstatten, auch wenn bis zum 18.03.2024 (Ende der Elternzeit) kein voller Kalendermonat ohne SV-Tage mehr vorliegt oder ist in diesem besonderen Fall keine Beginn-Meldung an die neue Krankenkasse zu erstatten.

    Falls an die neue Krankenkasse keine Meldung mit MG 17 zu erstatten ist, bekommt dann irgendwer eine Ende-Meldung mit MG 37 oder entfällt diese komplett?


    Mit freundlichen Grüßen


    E. Jäger

  • 02
    RE: Elternzeit und Krankenkassenwechsel

    Hallo E. Jäger,
     
    in Ihrem Fall ist zum Zeitpunkt des Krankenkassenwechsels (hier: 01.03.2024) gegenüber der neuen Krankenkasse eine erneute Beginn-Meldung mit dem Meldegrund „17“ abzugeben. Zum Ende der Elternzeit am 18.03.2024 ist eine Ende-Meldung mit dem Meldegrund „37“ zu übermitteln. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen einer Kalendermonatsfrist.
     
    Die Abgabe einer Ende-Meldung an die bisherige Krankenkasse ist nicht erforderlich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.