Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage:
Ein Mitarbeiter (Vater) beabsichtigt in unbezahlte Elternzeit zu gehen, der Zeitraum ist vom 27.08.2024 bis 01.12.2024. Wie sieht es hier mit seinem Krankenversicherungsschutz aus? Reicht es aus, wenn der Mitarbeiter einen schriftlichen Antrag auf Elternzeit einreicht oder benötigt der Arbeitgeber noch weitere Unterlagen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Gruß