Expertenforum - Elektronischer Abruf AU bei Betriebsunfall

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  • 01
    Elektronischer Abruf AU bei Betriebsunfall

    Hallo Experten,

    unser Mitarbeiter hatte Anfang April einen Arbeitsunfall. Der Durchgangsarzt hat die Meldung an die BG Verkehr gegeben, der Krankenkasse jedoch nicht! Bis heute wurden keine Krankheitszeiten bestätigt. Unser Mitarbeiter hat uns die Bescheinigung für den Arbeitgeber in Papierform eingereicht. Belegen wir die Krankheit mit dieser AU? Brauchen wir in diesem Fall keine elektronische Rückmeldung? Oder wie verläuft die Rückmeldung in diesem Fall?

    Leider hatten wir diesen Fall noch nicht und ich wäre dankbar für Rückinfo.

    Mit freundlichen Grüßen

    Martina L.

  • 02
    RE: Elektronischer Abruf AU bei Betriebsunfall

    Hallo Martina L.,

    in den „Grundsätzen für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches (eAU - § 109 Abs. 1 SGB IV und 109a Abs. 2 SGB IV)“ des GKV-Spitzenverbandes ist geregelt, dass die Teilnahme am Datenaustausch eAU-Verfahren für alle Verfahrensbeteiligten seit dem 01.01.2024 verpflichtend ist. Dies gilt auch für  Arbeitsunfähigkeitszeiten, die aus einem Arbeitsunfall resultieren.

    Sofern es – wie in Ihrem Fall - der Arztpraxis nicht möglich war, die elektronisch zu übermittelnden AU-Daten an die Krankenkasse zu senden, stellt die Arztpraxis dem Patienten eine sogenannte „Störfallbescheinigung“ in Papierform zur Abgabe bei der Krankenkasse aus.
     
    Nach Erhalt dieser Papierbescheinigung digitalisiert die Krankenkasse die Daten und stellt die Arbeitsunfähigkeitszeiträume dem Arbeitgeber zum digitalen Abruf zur Verfügung, so dass eine elektronische Anfrage der Arbeitsunfähigkeitszeit möglich wäre. 
     
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber einen Papierausdruck der Krankmeldung vom behandelnden Arzt vorlegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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