Sehr geehrte Damen und Herren,
es besteht die Pflicht zu digitalen Bescheinigungen seit dem 1. Januar 2023
Diese Pflicht gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2023 beendet werden.
Ist diese Bescheinigung generell zu übermitteln oder nur auf Anforderung durch die Arbeitsagentur?
Zum Zeitpunkt der Kündigung durch AN oder AG ist meist nicht bekannt, wie es danach weiter geht und ob diese Bescheinigung nötig ist oder nicht.
Vielen Dank Kluge