Expertenforum - elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung an die Arbeitsagentur

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  • 01
    elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung an die Arbeitsagentur

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    es besteht die Pflicht zu digitalen Bescheinigungen seit dem 1. Januar 2023

    Diese Pflicht gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2023 beendet werden.

    Ist diese Bescheinigung generell zu übermitteln oder nur auf Anforderung durch die Arbeitsagentur?

    Zum Zeitpunkt der Kündigung durch AN oder AG ist meist nicht bekannt, wie es danach weiter geht und ob diese Bescheinigung nötig ist oder nicht.


    Vielen Dank Kluge


     

  • 02
    RE: elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung an die Arbeitsagentur

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Verpflichtung des Arbeitgebers die Arbeitsbescheinigung zu erstellen ist in § 312 Abs. 1 SGB III geregelt. Danach ist der Arbeitgeber nur auf Verlangen des Arbeitnehmers oder Verlangen der Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, die Bescheinigung zu erteilen. Das heißt, ohne entsprechende Geltendmachung durch Arbeitnehmer oder Bundesagentur für Arbeit ist der Arbeitgeber auch nicht zur Erteilung verpflichtet.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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