Expertenforum - elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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  • 01
    elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    sind die gesetzlichen Krankenkasse verpflichtet eAU auch bei Krank ohne Lohnfortzahlung zu übermitteln oder nur bei Krank mit LFZ? Wäre nett, wenn Sie mir eine Quelle angeben könnten, wo ich das nachlesen kann. Vielen Dank.

  • 02
    RE: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Hallo Karl,

    die Abfrage der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU) im Rahmen des eAU-Verfahrens durch den Arbeitgeber ist ausschließlich für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung vorgesehen. Sobald Mitarbeitende sich im Bezug von Entgeltersatzleistungen (z.B. Krankengeld) befinden, kann eine Abfrage über das Ende der Entgeltersatzleistung nur im EEL-Verfahren stattfinden.

    Diese oben beschriebenen Regelungen basieren auf den §§ 107,109,125 SGB IV sowie der „Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldung im Rahmen des Datenaustausches elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU )nach § 109 SGB IV und § 109a SGB IV in der ab 01.01.2024 geltenden Fassung“.

    Unabhängig von den vorgenannten Regelungen, die von Seiten des Arbeitgebers zu beachten sind, ist der Mitarbeiter weiterhin verpflichtet, dem Arbeitgeber die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit (auch über die sechs Wochen der Entgeltfortzahlung hinaus) „mitzuteilen“.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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