Liebes Expertenteam,
ein lanjährig privat Krankenversicherter Beschäftigter unter 55 Jahren hat zum 01.01.2024 seine Arbeitszeit unbefristet vermindert. Im Ergebnis unterschreitet er in der Prognoseberechnung die Jahresarbeitsentgetgrenze. Wir haben ihn wieder pflichtversichert. Ab Februar 2024 erhöht er nun doch wieder seine Arbeitszeit. Hier stellt sich uns die Frage, ob dieser sehr kurze Zeitraum ausreichend ist, um in der Pflichtversicherung zumindest bis zum nächsten Jahreswechsel (neue Prognoseberechnung) zu bleiben? Oder ist hier dann doch nachträglich von einer nur vorübergehenden Unterschreitung auszugehen, so dass ein Wechsel in die gesetzliche Pflichtversicherung ausgeschlossen ist?
Vielen dank vorab für Ihre Unterstützung
Antje Lindner