Hallo,
ich bin mir nicht sicher, welchen Betrag ich von der Elterngeldberechnung bei der Höhe der Sozialleistung brutto und netto eintragen muss.
Ein Firmenwagen wird während der Elternzeit weiterhin gestellt.
Auf der Elterngeldberechnung steht z. B. =Höhe des Elterngeldes (ohne Anrechnungen) z. B. 1.500,00 Euro und Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit während des Bezuges von Basiselterngeld z. B. durchschnittliches Bruttoeinkommen während den Monaten mit Bezug von Basiselterngeld z. B. 140,00 Euro minus Abzüge für Steuern und Soz.abg. = durchschnittl. Nettoeinkommen nach BEEG während Bezug von Basiselterngeld z.B.= 89,00 Euro.
Es ist meine erste Firmenwagen-Abrechnung bei Elterngeld, wer kann mir weiterhelfen?
MfG
Mariee