Expertenforum - Einstellung eines Mitarbeiters - Umzug aus dem Ausland - Erstattung von Flugkosten - Mietkosten - Visakosten steuerfrei?

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Einstellung eines Mitarbeiters - Umzug aus dem Ausland - Erstattung von Flugkosten - Mietkosten - Visakosten steuerfrei?

    Hallo AOK-Expertenteam,


    ich habe die Fragestellung, ob bei Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters bestimmte nachgewiesene Aufwendungen dieses Mitarbeiters vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden können.

    Für seine neue Stelle zieht der aus Indien stammende Mitarbeiter von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Deutschland um.

    Ihm sind im Einstellungsvertrag

    - die Übernahme der Flugkosten (One-Way-Ticket) für sich und seine Familie

    - die Übernahme der Kosten für eine übergangsweise Unterkunft für den 1. Monat der Beschäftigung i.H.v. 1.000 € +

    - die Übernahme der Visagebühren zugesagt worden.

    Der Mitarbeiter reicht folgende Belege ein:

    - Flugtickets für sich, seine Frau und seine 2 Kinder

    - Mietvertrag über eine Mietwohnung (vorübergehende Unterkunft), Kontoauszug über Zahlung der Miete an die Vermieterin - eine doppelte Mietbelastung infolge einer Wohnung im Ausland ist NICHT nachgewiesen, es liegt auch keine Erklärung über eine doppelte Haushaltsführung vor

    - Kassenzettel über Visumsgebühren nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 AufenthV für den Mitarbeiter und seine Familienangehörigen


    Können Flugkosten, Mietkosten (bis 1.000 €) und Visagebühren steuerfrei erstattet werden?


    Viele Grüße

    Dirk Golisch


     

  • 02
    RE: Einstellung eines Mitarbeiters - Umzug aus dem Ausland - Erstattung von Flugkosten - Mietkosten - Visakosten steuerfrei?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nur die Flugkosten für den Arbeitnehmer selbst und die Visagebühren für den Arbeitnehmer selbst (als Teil der Reisekosten, vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2001, Az. 11 K 9306/98) können nach § 3 Nr. 16 EStG einkommens- und lohnsteuerfrei erstattet werden. Mietkosten wären nur im Falle einer erwerbsbedingten doppelten Haushaltsführung erstattungsfähig. Aufwendungen für andere Familienmitglieder sind von vornherein nicht steuerfrei ersetzbar.


    Ob in der Zusage des entsprechenden Kostenersatzes (im Rahmen des Anstellungsvertrages) die Pflicht des Arbeitgebers zu sehen ist, anfallende Steuerlasten zusätzlich zu übernehmen (den im Vertrag genannten Aufwand also "netto zu ersetzen"), wäre arbeitsrechtlich zu beurteilen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.