Hallo AOK-Expertenteam,
ich habe die Fragestellung, ob bei Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters bestimmte nachgewiesene Aufwendungen dieses Mitarbeiters vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden können.
Für seine neue Stelle zieht der aus Indien stammende Mitarbeiter von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Deutschland um.
Ihm sind im Einstellungsvertrag
- die Übernahme der Flugkosten (One-Way-Ticket) für sich und seine Familie
- die Übernahme der Kosten für eine übergangsweise Unterkunft für den 1. Monat der Beschäftigung i.H.v. 1.000 € +
- die Übernahme der Visagebühren zugesagt worden.
Der Mitarbeiter reicht folgende Belege ein:
- Flugtickets für sich, seine Frau und seine 2 Kinder
- Mietvertrag über eine Mietwohnung (vorübergehende Unterkunft), Kontoauszug über Zahlung der Miete an die Vermieterin - eine doppelte Mietbelastung infolge einer Wohnung im Ausland ist NICHT nachgewiesen, es liegt auch keine Erklärung über eine doppelte Haushaltsführung vor
- Kassenzettel über Visumsgebühren nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 AufenthV für den Mitarbeiter und seine Familienangehörigen
Können Flugkosten, Mietkosten (bis 1.000 €) und Visagebühren steuerfrei erstattet werden?
Viele Grüße
Dirk Golisch