Guten Tag!
Ein Mitarbeiter, der 72 Wochen bis zum 13.04.204 Krankengeld bezogen hat, bekommt ab dem 14.04.2024 Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit.
Ich habe ihn mit dem Meldegrund 30 zum 13.04.2024 abgemeldet. Weiterhin hat er arbeitsrechtlich eine Kündigung zum 30.06.2024 bekommen.
Nun soll er mit der nächsten Lohnabrechnung eine Einmalzahlung von 1800 € und eine Urlaubsabgeltung von 4800 € bekommen. Sind beide Einmalzahlungen steuer- und sv-frei?