Guten Tag, liebes Serviceteam, eine Mitarbeiterin bekommt Krankengeld. Es kam eine Anfrage, ob sie eine Einmalzahlung erhalten hat. Ja, sie hat eine in Höhe von 2100 Euro erhalten. Da wir aber im öffentlichen Dienst sind, ist das Sv-Brutto durch den geldwerten Vorteil für die ZVK für diese Einmalzahlung höher (ca. 2200 Euro). Welchen Betrag muss ich der Krankenkasse mitteilen? Danke
Expertenforum - Einmalzahlung und Krankengeldzahlung
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Einmalzahlung und Krankengeldzahlung
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RE: Einmalzahlung und Krankengeldzahlung
Guten Tag,
für die Berechnung des Regelentgelts zur Ermittlung des Krankengeldes ist von dem Arbeitsentgeltbegriff des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV und der erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auszugehen.
Zum Bruttoarbeitsentgelt in diesem Sinne gehören alle steuer- und damit beitragspflichtigen Bezüge für Arbeitsleistungen und Entgeltfortzahlung im gemeldeten Zeitraum.
Für die Berechnung des Regelentgelts/Krankengeldes sind Einmalzahlungen zu berücksichtigen, welche in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit der Beitragsberechnung zugrunde gelegen haben.
Mit freundlichen Grüßen
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