Guten Tag,
im März 2024 ist ein Mitarbeiter in den Ruhestand gewechselt. Dabei wurde er vollständig bei uns abgemeldet.
Jetzt soll der Mitarbeiter noch eine Einmalzahlung erhalten.
Muss dafür der ehemalige Mitarbeiter nochmal vollständig an- und dann nach der Auszahlung wieder abgemeldet werden?
Und sollte die Einmalzahlung als Korrektur im März (letzter Gehaltsmonat) oder im Monat der Auszahlung erfasst werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.