Liebes Expertenteam,
aufgrund einer sehr kurzfristigen Erhöhung des Entgeltes der Masterstudierenden, kommen diese leider über die Minijobgrenze und fallen auch teilweise aus der Familienversicherung.
Wenn die monatlichen Stunden reduziert werden, bleiben sie in der Minijobgrenze.
Aufgrund der Kurzfistigkeit, Osterfeiertage, Urlaub, Krankheit, etc. war es nicht jedem möglich pünktlich vor Gehaltszahlung zu reagieren. Jetzt kommen immer wieder Anfragen wegen der Stundenreduzierung, die meisten möchten die Stunden entsprechend reduzieren um unterhalb der Minijobgrenze zu bleiben. Es handelt sich lediglich um das April-Gehalt. Ist es möglich mit dem Mai-Gehalt diese einmonatige SV-Pflicht rückgängig zu machen und das Gehalt entsprechend rückgängig (für April) zu kürzen um in der Minijobgrenze zu bleiben, damit die Studierenden keine zusätzlichen Kosten haben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Information.
Viele Grüße
Michaela K.