Expertenforum - EEL-Meldung Gehaltsumwandlung Fahrradleasing

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  • 01
    EEL-Meldung Gehaltsumwandlung Fahrradleasing

    Wir haben ein Mitarbeiter der ins Krankengeld fällt. Er hat eine Gehaltsumwandlung Rad Beisp. 100 €. Welches lauf. vereinbarte Entgelt muss ich der Krankenkasse (EEL) melden. Gehalt abzüglich Gehaltsumwandlung Rad zuzüglich Geldwerte Vorteil oder das Gehalt ohne Abzug Gehaltsumwandlung?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: EEL-Meldung Gehaltsumwandlung Fahrradleasing

    Guten Tag,
     
    für die Berechnung des Regelentgelts zur Ermittlung des Krankengeldes ist von dem Arbeitsentgeltbegriff des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV und der erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auszugehen.
     
    Zum Bruttoarbeitsentgelt in diesem Sinne gehören alle steuer- und damit beitragspflichtigen Bezüge für Arbeitsleistungen (z. B. Bruttoentgelt, Geldwerter Vorteil aus der PKW Nutzung) und Entgeltfortzahlung im gemeldeten Zeitraum.
     
    Eine Gehaltsumwandlung (z. B. Jobrad,) ist grundsätzlich zulässig und mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers. Demzufolge kürzt dieser Bestandteil nach unserer Auffassung das in die Entgeltbescheinigung einzugebende Brutto- bzw. Nettoarbeitsentgelt.
    In der EEL-Meldung ist beim Bruttobetrag das beitragspflichtige Arbeitsentgelt mit Abzug der Fahrrad-Entgeltumwandlung zuzüglich des sich aus der Überlassung ergebenden geldwerten Vorteils anzugeben. Der beitragsfrei umgewandelte laufende Entgeltbetrag ist in einem solchen Fall nicht noch zusätzlich in der Bescheinigung anzugeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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