Wir haben eine Studentin im dualen Studium (Vertrag über die Ausbildung im Rahmen der Praxiszeiten des dualen Studiums Bachelor zwischen private Hochschule, Arbeitgeber, und Studentin, Studiengebühren werden vom Arbeitgeber übernommen).
Bisher erhielt die Studentin kein Entgelt, sie wurde mit dem Personengruppenschlüssel 102 angemeldet, es wurden nur die fiktive Einnahme von 1 % der Bezugsgröße für die RV und ALV verbeitragt. Die Studentin ist über die Eltern privat Krankenversichert.
Jetzt soll sie monatlich 421,00 € erhalten.
Meine Fragen:
Wäre sie dann als Auszubildende abzurechnen (dann wäre Minijob nicht möglich, sie wäre Krankenversicherungspflichtig) oder als Studentin (wäre dann da der Minijob möglich, könnte sie ihre private KV behalten?)?
Gibt es in diesem Fall eine Aufwandsentschädigung die man SV-frei ausbezahlen könnte? Wenn ja, bis zu welchem Betrag?