Sehr geehrte Damen und Herren,
ab wann werden die Beiträge zur Sozialversicherung nach Auszahlung von der KV einbehalten, wenn man in Rente geht oder sofort nach Auszahlung?
Der MA war immer freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert und hatte somit keinen Vorteil. Werden die Beiträge (DV) trotzdem noch 10 Jahre einbehalten?
Wie ist der Fall, wenn jemand privat versichert war und die letzten Jahre freiwillig. Wird dann trotzdem die gesamte Auszahlungssumme auf 10 Jahre sv-pflichtig?
Wenn ein Renter den vollen Beitrag in der gesetzlichen Rente zahlen muß, kommen die SV-Beiträge zur DV noch zusätzlich ?
Sorry, für die vielen Fragen, aber immer mehr MA bekommen die DV jetzt ausbezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Majewski