Guten Tag,
ein Mandant von uns hat über eine Beratungsfirma für Firmengesundheit ( die steuerlich nicht beraten darf) Verträge mit einem Anbieter für einen digitalen Gesundheitscoach abgeschlossen.
Nun ist hier die Frage ob diese APP nach §3 Nr. 34 EStG über 600 € pro Kalenderjahr und Mitarbeiter abgerechnet werden kann?
Müssen hierfür alle Mitarbeiter daran teilnehmen? Oder reicht es für die steuerfreiheit, wenn das Angebot für alle gilt und der Mitarbeiter selbst entscheiden kann, ob er daran teilnimmt oder nicht?
Wie ist es mit Minijobbern? Wenn die steuerfreiheit in Betracht kommt, sollte es hier keine Probleme bezüglich der Grenze geben, oder? die Steuerfreiheit würde hier doch auch SV-Beitragsfreiheit bedeuten.
Herzlichen Dank im Voraus
UKoerner