Guten Tag,
ein AG überlässt einem Azubi eine Dienstwohnung. Diese wird bisher über die Lohnabrechnung versteuert und verbeitragt.
Nun möchte der AG diese Versteuerung und Verbeitragung übernehmen, so dass der Azubi nur die Versteuerung/Verbeitragung des normalen Azubigehaltes hat.
Nach meinem Verständnis, muss hier für die Übernahme der Lohnsteuer und sv nochmal Lohnsteuer abgeführt werden. Auf welcher Grundlage? §37 b ? Oder worauf muss geachtet werden? Muss die Miete der Dienstwohnung dann als Netto gesehen werden und auf Brutto hochgerechnet werden? Oder verwechsle ich da gerade etwas?
Beste Grüße
UKoerner