Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter mit einem Dienstwagen, welcher ihm zur Privatnutzung, sowie für Fahrten zwischen erster Tätigkeitsstätte und Wohnung zur Verfügung steht.
Der Ansatz erfolgt für Privatfahrten nach der 1% Methode und für Fahrten Wohnung/Tätigkeitsstätte mit 0,03%
Der Mitarbeitet befindet sich seit dem 01.01.2024 im Krankenstand und die sechswöchige LFZ endet am 11.02.2024.
Frage:
Kann der Ansatz der 0,03% für Fahrten Wohnung/Tätigkeitsstätte für die Zeit der Krankheit, bzw. den ersten ganzen Monat ohne LFZ (hier März 2024) ausgesetzt werden?
Falls ja. ggf. ab Januar?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.