Guten Tag,
eine Beschäftigte ist seit 03/2025 Krank ohne Lohnfortzahlung. In den Monaten 06/2025 und 11/2025 wurden die Meldungen mit Grund 54 für einen Einmalbezug jeweils gemeldet. Im Juni 2026 erhilt sie eine weitere Einmalzahlung (kein laufendes Entgelt bis zu diesem Zeitpunkt). Hier erzeugt das Abrechnungsprogramm keine DEÜV-Meldung mit dem Grund 54. Ist das so korrekt?
Im September 2026 hat sie die Beschäftigung wieder aufgenommen und bezieht wieder lfd. Entgelt. Im Oktober 2026 wurde eine Meldung Grund 57 angefordert. In dieser Meldung ist der Einmalbezug vom Juni 2026 nicht enthalten. Es wird nur das lfd. entgelt für 09/2026 und 10/2026 gemeldet. Ist das korrekt, dass der Einmalbezug in keiner DEÜV-eldung des Jahres 2026 berücksichtigt wird?
Freundliche Grüße
Grit O.