Sehr geehrtes Expertenteam, folgender Sachverhalt ist zu prüfen:
Ein Arbeitnehmer wechselte ab 01.12.2023 innerhalb eines Firmenverbundes (die Unternehmen sind jeweils unabhängig voneinander, also mit eigenen DEÜV-Betriebsnummern) von einer Firma in die nächste (Übernahme wegen Stilllegung eines verbundenen Unternehmens), befindet sich jedoch im Krankengeldbezug. Die Übernahme erfolgt im arbeitsrechtlichen Sinne unter Anerkennung der Betriebszugehörigkeit und aller vorherigen Bedingungen.
Unsere Frage bezieht sich nun auf die zu erstellenden DEÜV-Meldungen, eine Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung mit Grund 10 wäre im Normalfall ja nicht möglich, weil das SV-rechtliche Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommt. Eine Jahresmeldung für 2023 ist aufgrund des fehlenden Entgelts auch nicht möglich.
Wie melden wir diesen Arbeitnehmer richtig an?
Vielen Dank vorab.