Guten Tag,
der Anspruch auf Krankengeld bei der stationären Mitaufnahme ist für die jeweilige Dauer unbegrenzt. Müssen durch den Arbeitgeber DEÜV-Abmeldungen erfolgen sofern die Dauer eine gewissen Zeitraum überschreitet? Falls ja welche Meldungen sind abzugeben und ab welchem Zeitraum?
Vielen Dank.