Hallo liebes Team, ich habe eine MA welche eine 51er Unterbrechungsmeldung 01.01. - 10.04.2023 aufgrund Mutterschutz/Elternzeit hatte. Sie war bis dato 9111 eingestuft.
Jetzt übt sie seit 15.04. eine Teilzeit in Elternzeit Beschäftigung aus. Den Beitragsgruppenschlüssel habe ich auf 1111 umgestellt, da sie die JAEG nicht mehr überschreiten wird dieses Jahr.
Muss eine 32er (9111) und 12er (1111) Meldung erstellt werden, oder wird dann einfach über die Jahresmeldung die Änderung des Beitragsgruppenschlüssels gemeldet?