Expertenforum - Dauernde Last

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  • 01
    Dauernde Last

    Ein Unternehmer (Einzelunternehmen) hat sein Unternehmen an seinen Sohn abgegeben. Der Unternehmer erhält aus der gesetzlichen Rente eine kleine Rente und wird im Unternehmen des Sohnes sozialversicherungspflichtig als Rentner angestellt für ca. 1500,00 Euro mtl. Weiterhin erhält der ehem. Unternehmer eine Dauernde Last von ca. 6.000,00 Euro mtl von der ehem. Firma. Die Rente und das Gehalt sind sozialversicherungspflichtig. Frage: Unterliegt die mtl. gezahlte Dauernde Last (hier 6.000,00 Euro) auch der Sozialversicherung?

  • 02
    RE: Dauernde Last

    Guten Tag,
     
    wir unterstellen in Ihrem Fall, dass Krankenversicherungspflicht aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses vorliegt.
     
    Insoweit werden bei versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge) und das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird, zugrunde gelegt.
     
    Dauernde Lasten sind lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen in ggf. unterschiedlicher Höhe aus besonderen Verpflichtungsgründen. Diese sind in der Regel dem privaten Bereich zuzuordnen und stellen daher weder Renten noch beitragspflichtigen Versorgungsbezüge im Sinne der Sozialversicherung dar.
     
    In Ihre Fallgestaltung sind daher aus der dauernden Last für krankenversicherungspflichtige Personen grundsätzlich keine Beiträge zu entrichten.
     
    Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich einer rechtsverbindlichen Beurteilung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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