Liebe Experten,
unser Firmensitz befindet sich um Rechtskreis Ost. Wir hatten eine weitere Geschäftsstelle im Rechtskreis West, welche geschlossen wurde. Mit den Mitarbeitern, welche in dieser Geschäftsstelle ihre Tätigkeit verrichtet haben, wurde eine Homeoffice-Vereinbarung (dauerhaft) geschlossen.
Ist jetzt das Homeoffice der Mitarbeiter als Betriebsstätte anzusehen und muss jeweils (sofern in unterschiedlichen Gemeinden) eine Betriebsnummer beantragt werden?
Wie immer ganz lieben Dank für Ihre geschätzte Unterstützung!
Emmely