Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage bezüglich der Auszahlung einer Jahressonderzahlung für Bundesfreiwilligendienstler.
Der BAT-KF sieht eig. keine Jahressonderzahlung vor.
Die Bundesfreiwilligendienstler zahlen selber keine Beiträge, sie erhalten für Kosten und Logis die entsprechenden Sachbezugswerte sowie ein Taschengeld.
Ist eine Auszahlung steuer- und sozialversicherungsrechtlich möglich?
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße