Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

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  • 01
    Bewirtung Dienstreise

    Hallo,

    wie ist das wenn ein Mitarbeiter für eine Nacht auf Dienstreise fährt und beim Anreisetag abends Essen geht und das Frühstück im Hotel vom Arbeitgeber bezahlt bekommt. Die Rechnung für das Abendessen beläuft sich auf 38 Euro. Das Frühstück auf 19,50 €.

    Kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter 57,50 € steuerfrei erstatten?

    Wie ist das bei einer GmbH beim Gesellschafter-Geschäftsführer, der sich ein Gehalt auszahlt. Gibt es da eine andere Regelung?

    Danke vorab.

  • 02
    RE: Bewirtung Dienstreise

    Hallo Frau VdH,


    Ihre Frage zur Steuerfreiheit bei Bewirtung im Rahmen einer Dienstreise für Mitarbeiter bzw. GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer betrifft ausschließlich das Steuerrecht, zu der wir in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum keine Stellungnahme abgeben können.


    Wir empfehlen das zuständige Finanzamt bezüglich Ihres Sachverhalts zu kontaktieren.


    Fragen zum Steuerrecht können im Forum auch von externen Experten beantwortet werden, sofern der Eintrag mit dem Cluster „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.


    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik „Steuerrecht“ umgeswitcht. Sie erhalten somit aus diesem Bereich eine Antwort/ Stellungnahme zu Ihrer Frage.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Bewirtung Dienstreise

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die steuerfreie Erstattung ist möglich, da die Kosten jeder Mahlzeit unter 60 Euro liegen und (ohne Mahlzeitengestellung) der AN Verpflegungspauschalen als Werbungskosten hätte beanspruchen können.

    In der Lohnsteuerbescheinigung ist die Erstattung durch den Großbuchstaben „M“ zu kennzeichnen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 04
    RE: Bewirtung Dienstreise

    vielen Dank für die Antwort.

    Die Pauschalen, die ich kenne, sind 14 € für An-und Abreisetag. Gibt es noch andere Pauschalen, diesen Fall betreffend?

    Danke vorab.

  • 05
    RE: Bewirtung Dienstreise

    Sehr geehrter Fragesteller,


    der hier relevante Betrag von 60 Euro ergibt sich aus § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG: Die entsprechende Mahlzeit wird dann steuerlich lediglich mit dem Sachbezugswert bewertet. Aus dem Folgesatz (9) ergibt sich, dass dieser Sachbezugswert außer Ansatz (unversteuert) bleibt, wenn bei Arbeitnehmer (wie im angefragten Sachverhalt) ein Werbungskostenabzug nach § 9 Absatz 4a Satz 1 bis 7 in Betracht käme.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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