Expertenforum - Bevollmächtigter Beschäftigung als Privatsekretär: haushaltsnahe Beschäftigung oder gewerblicher Minijob

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  • 01
    Bevollmächtigter Beschäftigung als Privatsekretär: haushaltsnahe Beschäftigung oder gewerblicher Minijob

    Kann ein Generalbevollmächtigter einer pflegebedürftigen Privatperson (mit Hauptbeschäftigung in einer Bank) für seine umfangreichen Tätigkeiten (Privatsekretär für Schriftverkehr und Ablage, Ansprechpartner für Pflegedienst und Ärzte, Bewirtschaftung von Haus und Garten, Immobilien) als Minijob im Privathaushalt im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses angestellt werden oder handelt es sich hierbei nicht um haushaltsnahe Tätigkeiten mit der Folge, dass dann die Regelungen wie für gewerbliche Minijobs greifen? Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Bevollmächtigter Beschäftigung als Privatsekretär: haushaltsnahe Beschäftigung oder gewerblicher Minijob

    Guten Tag,
     
    verrichtet eine Person Tätigkeiten für einen Privathaushalt, die normalerweise Familienmitglieder erledigen, handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis, wenn der Gelderwerb im Vordergrund steht.

    Beträgt der Verdienst regelmäßig im Monat maximal 538 Euro, handelt es sich um Minijobs in Privathaushalten. Hierzu zählen haushaltsnahe Dienstleistungen wie kochen, putzen, Wäsche waschen, bügeln, einkaufen und Gartenarbeit.
    Auch die Betreuung von Kindern, kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen gehört dazu.
     
    Unserer Einschätzung nach handelt es sich bei den von Ihnen geschilderten Tätigkeiten nicht um Beschäftigungen im Privathaushalt im Sinne der Regelungen für geringfügig Beschäftigte.
     
    Für eine rechtsverbindliche Beurteilung wenden sie sich bitte an die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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