Kann ein Generalbevollmächtigter einer pflegebedürftigen Privatperson (mit Hauptbeschäftigung in einer Bank) für seine umfangreichen Tätigkeiten (Privatsekretär für Schriftverkehr und Ablage, Ansprechpartner für Pflegedienst und Ärzte, Bewirtschaftung von Haus und Garten, Immobilien) als Minijob im Privathaushalt im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses angestellt werden oder handelt es sich hierbei nicht um haushaltsnahe Tätigkeiten mit der Folge, dass dann die Regelungen wie für gewerbliche Minijobs greifen? Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.