Sehr geehrte Damen und Herren,
ist die Zahlung im Zusammenhang mit einer Betriebszugehörigkeit als Sonstiger Bezug oder als Verfügung für eine Mehrjährige Tätigkeit abzurechnen?
Vielen Dank Kluge
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ist die Zahlung im Zusammenhang mit einer Betriebszugehörigkeit als Sonstiger Bezug oder als Verfügung für eine Mehrjährige Tätigkeit abzurechnen?
Vielen Dank Kluge
Sehr geehrter Fragesteller,
wir unterstellen, dass es sich um eine mehrjährige Betriebszugehörigkeit handelt und die Zahlung für den Gesamtzeitraum erbracht wird (z.B. als Abfindung bei Vertragsende oder als pauschale Abgeltung besonderer Leistungen/Betriebstreue über mehrere Jahre. Dann handelt es sich um Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit und damit um einen Anwendungs-/Spezialfall der sonstigen Bezüge. Die Auszahlung kann nach § 34 EStG begünstigt sein, wenn sie "verblockt", also mit Zufluss in einem Kalenderjahr erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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