Hallo Expertenteam,
folgender Sachverhalt:
Die Mitarbeiterin bezieht seit Januar 2026 eine Betriebsrente in Höhe von 274,00 EUR brutto.
Diese wird mit Steuerklasse 1 und KV- und PV-pflichtig abgerechnet.
Seit 09/2026 hat die Mitarbeiterin bei uns eine Beschäftigung mit einem Entgelt von 1050,00 EUR aufgenommen. Bei uns wird die Arbeitnehmerin mit Steuerklasse 6 abgerechnet.
Wird die Betriebsrente und das Entgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis für die Berechnung des Übergangsbereich (Midijob und Mehrfachbeschäftigung) zusammengerechnet.
Oder wird die Betriebsrente nicht berücksichtigt, da für diese keine Arbeitsleistung erbracht wird?
Vielen Dank im Voraus!