Sehr geehrte Damen und Herren,
Unser Arbeitgeber überlegt, eine betriebliche Altersversorgung als Direktzusage mit Rückdeckungsversicherung einzuführen. Ab wann kann sie eingerichtet werden, welche Voraussetzungen und Pflichten muss der Arbeitgeber beachten, wann wird die Betriebsrente ausgezahlt und welche steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Folgen entstehen bei Beiträgen und Auszahlung?
Vielen Dank für die Rückmeldung