Expertenforum - betriebliche Krankenversicherung

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  • 01
    betriebliche Krankenversicherung

    Ein Arbeitgeber hat die Sachbezugsgrenze (50 Euro) schon durch Tankgutscheine ausgeschöpft. Nun möchte er für seine Arbeitnehmer eine betriebl. Gruppenkrankenversicherung abschließen. Beim Finanzamt wird ein Antrag auf Pauschalierung (betriebl. Steuersatz) gestellt. Wenn die Pauschalierung genehmigt wird, ist der Beitrag dann sozialversicherungspflichtig und gibt es einen Unterschied ob der Beitrag monatlich, vierteljährlich oder jährlich vom Arbeitgeber gezaht wird.

  • 02
    RE: betriebliche Krankenversicherung

    Hallo Kunde,
     
    eine betriebliche Krankenversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung in Form einer Gruppenversicherung. Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber schließt diese Versicherung für seine Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ab.
     
    Soweit der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine solche Leistung zu erbringen, sind diese steuerfrei und damit nach den Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) auch beitragsfrei.
     
    Beitragsfreiheit besteht auch dann, wenn die Zuwendungen als sonstige Bezüge nach §
    40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) pauschal besteuert werden und nicht einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a SGB IV sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV).
     
    Wird dagegen der Beitrag nach den Regelungen für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gewährt, unterliegt diese trotz der Pauschalversteuerung der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: betriebliche Krankenversicherung

    Guten Tag,

    ich hätte zu diesem Beitrag Rückfragen:

    Die betriebliche Krankenversicherung, die derArbeitgeber als Gruppenversicherung für seine Arbeitnehmer abschließt und monatlich (12,99 €) bezahlt, ist also auch dann steuer- und sv-frei, wenn es bereits einen Tankgutschein in Höhe von 50 € gibt , der den steuerfeienn Sachbezug bereits ausschöpft? Oder muss der geldwerte Vorteil dann pauschalversteuert werden und in diesem Fall dann trotzdem sv-frei?

    Oder ist eventuell im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ( max. 600 € pro Mitarbeiter im Jahr) steuer- und sv-frei möglich?


    Vielen Dank im voraus.


    UKoerner

  • 04
    RE: betriebliche Krankenversicherung

    Hallo U.Koerner,
     
    wie wir in unserer ersten Antwort an den User „Kunde“ mitgeteilt haben, besteht bei Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erbringung einer betrieblichen Krankenversicherung nach den Regelungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) Beitragsfreiheit, sofern Steuerfreiheit gegeben ist.

    Liegt aufgrund der vorstehend erwähnten „Regelung“ dagegen keine Steuerfreiheit vor, kann der Arbeitgeber optional die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nutzen. Dies zieht  Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung nach sich, sofern es hierbei um laufendes Arbeitsentgelt handelt.
     
    Der Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung für Beschäftigte gehört nicht zu den förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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