Expertenforum - betriebliche Gesundheitsmaßnahme

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  • 01
    betriebliche Gesundheitsmaßnahme

    Hallo, wie verhält es sich, wenn der AG in einer NL 2 Mal wöchentlich eine Fitnesstrainerin beauftragt. Können die Kosten über den Sachbezug abgewickelt werden oder kann hier eine Pauschalversteuerung angewendet werden? Benötige ich zum Nachweis jeweils eine Teilnahmebescheinigung und muss die Trainerin zertifiziert sein?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: betriebliche Gesundheitsmaßnahme

    Sehr geehrter Fragesteller,


    1.

    Eine Zertifizierung wird nur benötigt, wenn die Maßnahme gemäß § 3 Nr. 34 EStG einkommens-(und lohn-)steuerfrei erfolgen soll. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 20.04.2021 (IV C 5).


    2.

    Die entstehenden Kosten können - bei Einhaltung der Freigrenze von monatlich EUR 50 - als Sachbezug behandelt oder - insbesondere bei Überschreitung der Freigrenze - pauschal versteuert werden.


    3.

    Es ist für die lohnsteuerliche Zuordnung und auch für die Aufteilung der entstehenden Kosten notwendig, den Teilnehmerkreis zu dokumentieren. Dies kann z.B. durch eine (von der Trainerin ausgestellte) Teilnahmebestätigung geschehen; möglich sind aber ebenso schlichte Teilnahmelisten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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