Sehr geehrtes Experten-Team,
wir haben eine Frage an Sie und hoffen auf Ihre Expertise.
Mitarbeiter im aktiven Beschäftigungsverhältnis ist verstorben. Die Hinterbliebene (Witwe) soll gemäß Tarifvertrag für den lfd. (Sterbemonat) Monat plus drei Folgemonate den Gehaltsanspruch vom Verstorbenen als Sterbegeld weitergezahlt bekommen.
Im Anschluss wird der Hinterbliebenen, aus der Direktzusage (Betriebsvereinbarung), eine Hinterbliebenenrente gezahlt.
Unsere Frage ist, ob, wie im obigen Sachverhalt beschreiben, das Sterbegeld als Versorgungsbezug beitragspflichtig in der KVdR ist und damit dem Zahlstellenverfahren unterliegt? Oder sind beide Zahlungen getrennt voneinander zu beurteilen und die Sterbegeldzahlung ist kein Versorgungsbezug?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Ursula Leonhardt