Hallo liebe Experten,
wenn ein MA weiterhin über deutschen Arbeitsvertrag von der deutschen Gesellschaft ein Gehalt bezieht, jedoch komplett nach Dubai verzieht (kein Doppelwohnsitz!!, kein aktives DBA mit Dubai) und von dort seine Tätigkeit für die deutsche Gesellschaft verrichtet, unterliegt er ja in Deutschland nur noch der beschränkten Steuerpflicht im Lohnsteuerabzug (keine 183 Tage in DE, usw.).
Wie setzt sich im Lohnsteuerabzug aber hier dann die Vorsorgepauschale zusammen, wenn keinerlei SV-Pflichten mehr in Deutschland bestehen ? (keine Ausstrahlung, da vertragsloses Ausland)
Darf man diese dennoch pauschal im Lohnsteuerabzug zwecks beschränkter Steuerpflicht berücksichtigen, und wenn ja in welcher Höhe?
(der MA war vor Verzug ins Ausland PKV-versichert in DE)
Danke für Ihre Ausführungen vorab,
VG
TOM_MGG