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  • 01
    Bescheinigung für Übergangsgeld

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter von uns ist längere Zeit krank und aus der Lohnfortzahlung. Eine EEL an die Krankenkasse wurde übermittelt. Nun kommt der Mitarbeiter in eine Reha und hat bei uns eine Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld gefordert. Das Papierformular der Deutschen Rentenversicherung gibt es ja nicht mehr. Muss ich die Daten nochmals elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln oder werden die übermittelten Daten der Krankenkasse an die Deutsche Rentenversicherung weiter geleitet?

    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Bescheinigung für Übergangsgeld

    Guten Tag,


    die Datenübermittlung zur Berechnung von Entgeltersatzleistungen ist im Datenträgeraustausch Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV geregelt. Dies gilt grundsätzlich auch für Daten, welche zur Berechnung von Übergangsgeld der Deutschen Rentenversicherung übermittelt werden müssen.


    Ist dem Rentenversicherungsträger allerdings die bereits laufende Zahlung einer anderen Geldleistung – z.B. Krankengeld – bekannt, werden die erforderlichen Daten zwischen den Sozialleistungsträgern abgefragt.


    Wir empfehlen Ihnen, die zuständige Krankenkasse des Mitarbeiters zu kontaktieren, ob von dort bereits eine Datenübermittlung erfolgt ist.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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