Hallo. Was ist konkret anrechenbar bei Beschäftigungsverbot mit schwankenden Entgelten und was nicht? m.E. sind Fahrtkostenersatz/Einmalbezüge raus / ansetzbar: SFN-Zuschläge; Urlaubs und Krankheitszuschläge im Schnitt - Zulagen - VL - BAV - lfd. Entgelt/Grundvergütung - Sachbezüge
Korrekt ? Zu den SFN Zuschlägen habe ich unterschiedliches Feedback erhalten. Schön wäre auch die gesetzliche Grundlage oder Auslegung der Spitzenverbände.
Es geht um die Festschreibung drei Monate vor Beginn des Besch.Verbots.
Danke.