Expertenforum - Beschäftigung von Rentnern - Rentenversicherungspflicht/Wahl bei Teilrente

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  • 01
    Beschäftigung von Rentnern - Rentenversicherungspflicht/Wahl bei Teilrente

    wir haben seit 01.02.24 einen Arbeitnehmer, der Regelaltersrentner ist, sich aber für die Teilrente 99 % entschieden hat. Ich habe mich belesen und ihn im Beitragsgruppenschlüssen 1121 angemeldet, weil ich der Meinung bin, dass er wegen der Teilrente keine Wahlmöglichkeit bei der Rentenversicherung hat. Der Arbeitnehmer meinte, er will aber nicht einzahlen, weil sich das für ihn nicht rechnet. Unsere Nachfrage bei der Rentenversicherung ergab am Telefon und nur wenig überzeugt, dass er nicht RV-Pflichtig wäre. Mein erneutes Telefonat mit der AOK Plus ergab aber wieder, dass er kein Wahlrecht hat, sondern RV-Pflicht besteht.

    Können Sie diesen Sachverhalt nochmal prüfen und uns hier schriftlich versichern, wie es korrekt ist? Wir befürchten, bei Falschabrechnung dann auf den AN Anteilen zur RV sitzen zu bleiben, wenn wir das jetzt einfach umstellen auf Beitragsgruppenschlüssel 1321.


    Vielen Dank

    Luisa Blümel

  • 02
    RE: Beschäftigung von Rentnern - Rentenversicherungspflicht/Wahl bei Teilrente

    Sehr geehrte Frau Blümel,
     
    das Expertenforum zum Sozialversicherungsrecht ist eine bundesweite Plattform, die dem Austausch von Meinungen, Wissen, Erfahrungen und persönlichen Gedanken dient. Dabei sind wir bemüht, auf die Fragestellungen der User einzugehen und diesen eine korrekte - jedoch nicht rechtsverbindliche - Auskunft zu geben. Eine schriftliche sowie rechtsverbindliche Mitteilung erhalten Sie in solchen Fällen durch die einzugsberechtigte Krankenkasse der betroffenen Person.
     
    Beziehen Alters- oder Erwerbsminderungsrentner nur eine Teilrente, hat dies keine sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Hier besteht grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. In der Arbeitslosenversicherung kann Versicherungsfreiheit aufgrund des Lebensalters eintreten. 
     
    In Ihrem Fall wäre somit die Beitragsgruppe 1121 zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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