Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mitarbeiter von uns, geb. Oktober 1959, ist lt. Bescheid ab 01.01.2024 Altersrentner für besonders langjährig Versicherte. Der Mitarbeiter möchte darüber hinaus aber weiterhin in Vollzeit arbeiten.
Ist er ab 01.01.2024 mit dem Personengruppenschlüssel 119 und Beitragsgruppenschlüssel 3321 zu melden oder ist dieser Fall anders zu bewerten?
Kann/muss der Arbeitnehmer bis zum erreichen der Regelaltersrente volle Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, sofern vom Arbeitnehmer gewünscht wird. Falls ja, was wäre hier zu beachten/zu unternehmen?
Ich möchte mich vorab für Ihre Rückmeldung bedanken.
Mit freundlichem Gruß
HR-Personalabteilung