Expertenforum - Beschäftigung von Rentnern (Altersrente für besonders langjährig Versicherte)

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  • 01
    Beschäftigung von Rentnern (Altersrente für besonders langjährig Versicherte)

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mitarbeiter von uns, geb. Oktober 1959, ist lt. Bescheid ab 01.01.2024 Altersrentner für besonders langjährig Versicherte. Der Mitarbeiter möchte darüber hinaus aber weiterhin in Vollzeit arbeiten.

    Ist er ab 01.01.2024 mit dem Personengruppenschlüssel 119 und Beitragsgruppenschlüssel 3321 zu melden oder ist dieser Fall anders zu bewerten?


    Kann/muss der Arbeitnehmer bis zum erreichen der Regelaltersrente volle Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, sofern vom Arbeitnehmer gewünscht wird. Falls ja, was wäre hier zu beachten/zu unternehmen?


    Ich möchte mich vorab für Ihre Rückmeldung bedanken.


    Mit freundlichem Gruß


    HR-Personalabteilung

  • 02
    RE: Beschäftigung von Rentnern (Altersrente für besonders langjährig Versicherte)

    Hallo HR-Personalabteilung,
     
    der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für einen gesetzlich krankenversicherten Bezieher einer Altersvollrente für (besonders) langjährig Versicherte vor Vollendung der Regelaltersgrenze lautet „1111“ (Personengruppenschlüssel „120“).

    Da in Ihrem Fall der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze zum Rentenbeginn am 01.01.2024 noch nicht erreicht hat, ist sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung „kraft Gesetzes“ weiterhin zu entrichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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