Expertenforum - Beschäftigung von Pensionären

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  • 01
    Beschäftigung von Pensionären

    Guten Tag,

    ab 1.5.24 tritt ein noch jetziger Beamter (Jahrgang 1959) in Pension und erhält Versorgungsbezüge wegen Versetzung in den Ruhestand (altersbedingt). Da wir seine Fachkenntnisse jedoch noch bis auf weiteres benötigen, wollen wir ihn entweder in einem Minijobarbeitsverhältnis (bis 538 € monatlich) oder über diesen Betrag (z.B. 1.000 € mtl.) beschäftigen. Der Beamte ist privat krankenversichert. Welche Personengruppenschlüssel und welche Beitragsgruppenschlüssel ergeben sich in den beiden genannten Fällen?

  • 02
    RE: Beschäftigung von Pensionären

    Guten Tag,
     
    sofern eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird, ist die Beitragsgruppe „0500“ und der Personengruppenschlüssel „109“ zu verwenden.
     
    Pensionäre (Beamte im Ruhestand) die noch eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze ausüben, sind versicherungsfrei in der Rentenversicherung, wenn Sie eine Pension wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen. Trotz bestehender Rentenversicherungsfreiheit hat der Arbeitgeber jedoch seinen Beitragsanteil abzuführen (Beitragsgruppenschlüssel „0310“, Personengruppenschlüssel „119“ vor Vollendung der Regelaltersgrenze). Wird die Regelaltersgrenze erreicht ist die Beitragsgruppe „0320“ und der Personengruppenschlüssel „119“ zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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