Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage zur sv-rechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern, die hauptberuflich Selbständig sind (dies gilt als gesichert, da sv-pflichtige Arbeitnehmer beschäftigt werden).
Ist es bei der Beurteilung der SV-Pflicht der Arbeitnehmertätigkeit relevant ob die Einkünfte aus der Selbständigkeit die BBMG überschreiten oder nicht?
Laut meiner Recherche sind Arbeitnehmer, die hauptberuflich selbständig tätig sind, frei in der KV + PV in dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis. siehe: (https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-und-freiheit/hauptberuflich-selbststaendige/)
Ich finde aber keine Aussage darüber, ob die Höhe der Einkünfte aus selbst. Tätigkeit bei der Beurteilung der sv-pflichtigen Arbeitnehmertätigkeit eine Rolle spielen.
Wenn die Einkünfte unterhalb der BBMG liegen und diese bei Hinzurechnung des Arbeitslohns auch nicht überschritten wird, unterliegt die Beschäftigung dann trotzdem der KV/PV?
Oder sind Arbeitnehmer die hauptberuflich eine selbständige Tätigkeit ausüben, grundsätzlich frei in der KV/PV?
Besten Dank vorab!
WS GmbH