Unsere Mandantin beabsichtigt Ihren Sohn (15 Jahre) im eigenen Betrieb (Gastronomie) stundenweise zu beschäftigen. Er ist in der 8. Klasse und demnach noch voll schulpflichtig.
Nun findet man im Netz viele Aussagen zu dieser Art Beschäftigung, aber auch viele unterschiedliche.
Gilt er als Kind, da vollzeitschulpflichtig?
Oder als Jugendlicher?
Wie viel darf er arbeiten? Nur in den Ferien, oder auch neben der Schule?
Stutzig machte mich die Info, dass er wohl Kumpels hätte, die jedes Wochenende in einer "Kneipe" kellnern würden.. diese seien auch im gleichen Alter.
Fragen über Fragen!
Vielen Dank!
MfG