Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen tschechische Grenzgänger, welche sowohl in Deutschland als auch in Tschechien einer Beschäftigung nachgehen. Seit Kurzem erhalten wir vom tschechischen Sozialträger Schreiben, dass die Mitarbeiter dem tschechischen Sozialversicherungsrecht unterliegen.
Müssen wir unsere Mitarbeiter aufgrund dieser Schreiben bei der deutschen Sozialversicherung abmelden? Wie wäre der Beitragsgruppenschlüssel und die Personengruppe zu hinterlegen?
Müssen die Beiträge, welche in Deutschland erzielt werden, dann auch an die tschechische Behörde gemeldet werden?
Besten Dank im Voraus.