Wir haben in unserem Unternehmen eine Minijobberin, die ein duales Studium ohne Entgelt absolviert. Sie möchte nun zukünftig als Werkstudentin abgerechnet werden, um mehr arbeiten zu können. Lt. unserer Recherche darf der Werkstudentenstatus nicht für einen dualen Studenten angewendet werden. Gibt es hier eine Ausnahme, wenn für das Studium keine Ausbildungsvergütung bezogen wird ?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Katja Büker