Expertenforum - Beschäftigung als Werkstudenten im dualen Studium

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  • 01
    Beschäftigung als Werkstudenten im dualen Studium

    Wir haben in unserem Unternehmen eine Minijobberin, die ein duales Studium ohne Entgelt absolviert. Sie möchte nun zukünftig als Werkstudentin abgerechnet werden, um mehr arbeiten zu können. Lt. unserer Recherche darf der Werkstudentenstatus nicht für einen dualen Studenten angewendet werden. Gibt es hier eine Ausnahme, wenn für das Studium keine Ausbildungsvergütung bezogen wird ?


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    Katja Büker

  • 02
    RE: Beschäftigung als Werkstudenten im dualen Studium

    Hallo Frau Büker,

    Teilnehmer an dualen Studiengängen sind grundsätzlich in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt. Als solche unterliegen sie damit für die gesamte Dauer des dualen Studiums, das heißt, sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studien- bzw. Vorlesungsphasen, der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

    Dies hat zur Folge, dass in einem solchen Fall die Werkstudentenregelungen keine Anwendung finden, selbst dann, sofern in einzelnen Phasen des Studiums keine Vergütung bezogen wird.
    Beträgt das monatliche Arbeitsentgelt mehr als 538,00 €, ist die bei Ihnen ausgeübte Beschäftigung in allen Zweigen der Sozialversicherung der Beitragspflicht zu unterwerfen. 

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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