Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Mitarbeiter bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente und ist gesetzlich versichert. Aus der betrieblichen Altersversorgung (Unterstützungskasse) bekommt der Mitarbeiter eine Berufsunfähigkeitsrente, die über den Arbeitgeber (Trägerunternehmen) ausgezahlt wird.
Frage: Ist die Zahlung aus der Unterstützungskasse - BU Rente als Versorgungsbezug anzusehen und muss der Arbeitgeber von der BU-Rente Beiträge abführen?
Vielen Dank