Guten Tag,
ist man dazu verpflichtet einen Berufsausbildungsvertrag um den Zeitraum der Elternzeit zu verlängern?
Zum Sachverhalt: Eine Auszubildende ist schwanger geworden. Momentan ruht der Vertrag, da sie Elternzeit beantragt hat. Elternzeit läuft bis zum Ablauf des Vertrages und würde danach nicht verlängert werden. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit wäre unseres Erachtens nicht zielführend, da die Auszubildende inzwischen durch die Elternzeit 7 Jahre dabei ist und den Lernstoff nicht aufholen kann.