Expertenforum - Berechnungsgrundlage Nettoentgelt bei Mutterschutz

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  • 01
    Berechnungsgrundlage Nettoentgelt bei Mutterschutz

    Unsere Mitarbeiterin hat zu ihrem Brutto von 3500,-- EUR eine betriebliche Direktversicherung in Höhe von 100,-- EUR (AN-Anteil 86,96 EUR + AG-Zuschuss 13,04 EUR)

    d.h. ihr st./Sv-Brutto liegt bei 3413,04 EUR. Wird von diesem Brutto auf das Nettoentgelt für die Berechnung Mutterschutz gerechnet?

    (AG-Zuschuss bleibt außen vor?)


    Viele Grüße

    S. Brenner

  • 02
    RE: Berechnungsgrundlage Nettoentgelt bei Mutterschutz

    Hallo Susa,
     
    für die Berechnung des von der zuständigen Krankenkasse gezahlten „Mutterschaftsgeldes“ wird als Ausgangswert -basierend auf dem beitragspflichtigen (Brutto-) Arbeitsentgelt das tatsächlich erzielte „Nettoarbeitsentgelt“ aus den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist zu Grunde gelegt. 
    Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13,00 € für den Kalendertag.
     
    Übersteigt das durchschnittliche Arbeitsentgelt 13,00 € kalendertäglich, wird der übersteigende Betrag vom Arbeitgeber nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes gezahlt.
     
    Sofern Ihre Frage zur „Berechnung des Mutterschaftsgeldes“ letztendlich auf die „Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld“ abzielt und somit rein arbeitsrechtlicher Natur ist, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir hierzu keine  Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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